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ART. Nr. 1 - Einige Attraktionen unterliegen einer Regelung, die den Zugang je nach Körpergröße, Alter, körperlicher Verfassung und Gesundheitszustand einschränken kann. Die Gäste müssen immer die Vorschriften einsehen, die zum Zugang zur jeweiligen Attraktion einzuhalten sind, und den Anweisungen des Personals Folge leisten.

ART. Nr. 2 - Behinderte Personen müssen sich vor dem Betreten des Parks zum „Welcome Desk“ begeben, um Informationen zu erhalten und die speziell für ihre Bedürfnisse angefertigten Leitfäden für den Park abzuholen.

ART. Nr. 3 - In einigen Bereichen des Parks kann es zu einer späteren Öffnung kommen. Der Zugang zu den Attraktionen kann vor der Schließzeit des Parks abgebrochen werden, um allen Personen in der Warteschlange vor der Schließzeit den Zutritt zu ermöglichen.

ART. Nr. 4 - Es kann vorkommen, dass eine oder mehrere Attraktionen aus Wartungs-, Sicherheits- und/oder anderen betrieblichen Gründen (wie z.B. Stromausfall, schlechtes Wetter, Regen oder niedrige Temperaturen usw.) oder aufgrund der Organisation von Sonderveranstaltungen für kurze oder längere Zeit nicht verfügbar sind. Das Unternehmen behält sich außerdem das Recht vor, Attraktionen im Park jederzeit zu schließen, zu entfernen oder zu verändern. In all diesen Fällen ist WEDER eine teilweise oder vollständige Rückerstattung des Tickets NOCH eine Validierung des Tickets für ein anderes Datum vorgesehen. Bei einem Notfall muss den Anweisungen des Gardaland-Personals Folge geleistet werden.

ART. Nr. 5 - Jeder Gast ist verpflichtet, sich vor dem Ticketkauf über die offiziellen Kanäle des Parks über eventuelle Probleme im Zusammenhang mit dem Besucherzustrom oder mit wetterbedingten, technischen oder betrieblichen Bedingungen zu informieren, die die Nutzung der Attraktionen und den allgemeinen Genuss des Parks sowie der angebotenen Dienstleistungen einschränken könnten. Das Unternehmen behält sich in jedem Fall das Recht vor, Datum und Uhrzeit der Öffnung/Schließung des Parks und/oder der Attraktionen sowie alle geplanten Dienste oder Veranstaltungen innerhalb des Parks zu ändern.

ART. Nr. 6 - Sobald das Ticket an den Drehkreuzen entwertet wurde, kann es auf keinen Fall zurückerstattet werden (Art. 74 des ital. Präsidialdekrets 633/72); es muss aufbewahrt und im Falle einer Steuerkontrolle vorgelegt werden.

ART. Nr. 7 - Es ist erlaubt, den Park zu verlassen und am selben Tag wieder zu betreten, zu diesem Zweck erhält man einen Stempel auf die Hand (an den Eingangsdrehkreuzen). Ohne Stempel ist der Zugang nicht mehr gestattet.

ART. Nr. 8 - Der Zutritt zu den Theatern ist nur bis zur Ausschöpfung der gesetzlich festgelegten Kapazität gestattet und nach Beginn des Spektakels untersagt.

ART. Nr. 9 - Das Betreten des Parks mit Fahrrädern, Skateboards, Rollschuhen, Rollern usw. ist nicht erlaubt. Auch die Verwendung von Drohnen und ähnlichen Geräten ist im Park nicht gestattet.

ART. Nr. 10 - Hunde dürfen den Park betreten, müssen aber an der Leine geführt werden. Tiere sind auf den Attraktionen und in den Theatern nicht erlaubt; in den Restaurants sind sie in den dafür vorgesehenen Bereichen, auf die unsere Mitarbeiter gerne hinweisen, herzlich willkommen. Es ist strengstens untersagt, Hunde im Park unbeaufsichtigt zu lassen: Das Sicherheitspersonal ist dafür zuständig, sie in Gewahrsam zu nehmen und an einen sicheren Ort zu bringen.

ART. Nr. 11 - Rucksäcke oder Taschen dürfen nicht unbeaufsichtigt außerhalb der ausgewiesenen Bereiche zurückgelassen werden: Das Sicherheitspersonal ist dafür zuständig, sie zu entfernen; es wird dringend empfohlen, keine Wertsachen darin aufzubewahren. Gardaland lehnt im Falle von Diebstahl oder Verlust jede Verantwortung ab.

ART. Nr. 12 - Das Rauchen ist im Park außer in den ausdrücklich dafür vorgesehenen Bereichen nicht gestattet.

ART. Nr. 13 - Es ist nicht erlaubt, auf den Bänken zu liegen sowie die Blumenbeete zu betreten oder diese für Picknicks zu nutzen, darauf zu spielen oder zu schlafen.

ART. Nr. 14 - Es ist nicht gestattet, mit unbekleidetem Oberkörper oder in Badebekleidung den Park und seine Gastronomiebereiche zu betreten, die Attraktionen zu nutzen und an Shows teilzunehmen.

ART. Nr. 15 - Das Unternehmen nutzt Videoüberwachungssysteme ausschließlich zur Gewährleistung der Sicherheit, zum Schutz seines Vermögens und zur Verhinderung rechtswidriger Handlungen. Die Bilder werden ausschließlich vom zuständigen Personal sowie von den Justiz- oder Polizeibehörden eingesehen.

ART. Nr. 16 - Aus Sicherheitsgründen behält sich das Unternehmen das Recht vor, Kontrollen oder Überprüfungen anhand von Metalldetektorgeräten durchzuführen, um die Mitnahme von Gegenständen, die als gefährlich oder verboten gelten, zu verhindern.

ART. Nr. 17 - Bei bestimmten Attraktionen, die durch ein Hinweisschild am Eingang gekennzeichnet sind, werden Fotos gemacht, die als Erinnerungsfotos zum Kauf zur Verfügung stehen. Nicht gekaufte Fotos werden am Ende des Tages gelöscht.

ART. Nr. 18 - Im Falle einer Belästigung oder Nichteinhaltung eines oder mehrerer Artikel dieser Regelung kann die Person dem Park verwiesen werden.

Der Parkplatz des Parks ist ein unbeaufsichtigter Bereich, Gardaland Srl bietet keinen Aufsichtsdienst und haftet daher nicht für eventuelle Schäden und/oder Diebstähle, die während der Parkdauer an den Fahrzeugen und/oder den darin aufbewahrten Gegenständen entstehen. Am Parkplatz befindet sich ein Videoüberwachungssystem, das ausschließlich der Sicherheit und dem Schutz von Personen und dem Unternehmensvermögen dient.

ART. 1 - Es ist verboten in der Warteschlage zu rauchen sowie in den Bereichen, in denen ausdrückliches Rauchverbot herrscht.

ART. 2 - Der Zutritt für Kinderwägen ist nur behinderten Kindern gestattet.

ART. 3 - Tiere sind im Inneren das Aquariums nicht zugelassen. Es ist strengstens verboten Hunde unbeaufsichtigt oder alleine im Außenbereich von Gardaland SEA LIFE Aquarium oder den Parkplätzen zurückzulassen: das zuständige Personal des Überwachungsdienstes hat den Auftrag die Tiere sofort in Sicherheit zu bringen.

ART. 4 - Es ist strengstens verboten Speisen und/oder Getränke entlang dem Besichtigungsweg für Besucher zu konsumieren.

ART. 5 - Es können überall Fotos gemacht werden, aber es ist NICHT gestattet das Blitzlicht zu verwenden.

ART. 6 - Der Zutritt ins Aquarium, ins Restaurant oder SEA LIFE mit nacktem Oberkörper oder in Badebekleidung ist verboten.

ART. 7 - Der Zutritt mit Fahrrädern, Skateboard, Rollschuhen, Roller usw. ist nicht gestattet.

ART. 8 - Es ist verboten sich auf die Bänke zu legen, die Grünflächen zu betreten oder diese für ein Picknick zu nutzen ferner ist es verboten mit Kindern oder Hunden auf den Grünflächen zu spielen und dort zu schlafen.

ART. 9 - Es ist strengstens verboten die Hände in das Wasser der Becken zu halten sowie auf die Glasscheiben der Becken zu klopfen.

ART. 10 - Es ist strengstens verboten Speisen oder jegliche Gegenstände ins Innere der Becken zu werfen.

ART. 11 - Lassen Sie Ihre Rucksäcke oder Taschen nie unbeaufsichtigt: das zuständige Personal des Überwachungsdienstes hat den Auftrag diese sofort zu entfernen; hinterlassen Sie keine Wertgegenstände im Inneren Ihrer Taschen. Gardaland SEA LIFE Aquarium und Gardaland haften nicht im Falle eines Diebstahls oder Verlustes.

ART. 12 - Der Eintritt ins Aquarium kann vor der Schließungszeit unterbrochen werden, um allen Personen in der Warteschlage noch die Möglichkeit geben zu können, einzutreten.

ART. 13 - Der Zutritt ins Aquarium wird solange ermöglicht bis die zugelassene Kapazität erreicht wird. Aus diesem Grund kann es möglich sein, daß die Eintritte ins Aquarium für kürzere oder längere Zeit unterbrochen werden.

ART. 14 - Es ist möglich am gleichen Tag ins Aquarium hinein- sowie auch hinaus zu gehen. Um dieses Service nutzen zu können, müssen Sie über einen Stempel verfügen (diesen Stempel erhalten Sie bei Eingang). Wenn Sie keinen Stempel haben, können Sie leider nicht mehr ins Aquarium eintreten.

ART. 15 - Es kann vorkommen, daß aufgrund Instandhaltungsarbeiten einem oder mehrerer Becken diese zeitbegrenzt nicht verfügbar sind. Bei Schlechtwetter oder elektrischem Blackout kann das Vorstellungsprogramm aufgrund Sicherheitsgründen Änderungen unterliegen. In all diesen Fällen sind KEINE Rückvergütungen der Eintrittskarte (teilweise oder im ganzen) vorgesehen, weder die Entwertung der gleichen Eintrittskarte für ein anderes Datum. Im Notfall halten Sie sich bitte an die Anweisungen des Personals von Gardaland SEA LIFE Aquarium.

ART. 16 - Die Eintrittskarte, nachdem Sie beim Eingang entwertet wurde kann auf KEINEN Fall rückvergütet werden (Art. 74 italienisches Dekret des Präsidenten der Republik 633/72). Die Eintrittskarte muß aufbewahrt werden und im Falle einer Überprüfung seitens des Finanzamtes vorgewiesen werden. Die Eintrittskarte ermöglicht den kostenlosen Zutritt zu allen Becken und allen Vorstellungen innerhalb der maximal zugelassenen Personenanzahl.

ART. 17 - Bevor Sie eine Eintrittskarte kaufen bitten wir unsere Gäste sich über eventuelle Probleme bezogen auf den zu großen Andrang von Personen, klimatischen oder technischen Bedingungen, welche die allgemeine Nutzung des Aquariums und deren Dienstleistungen beeinträchtigen könnte, zu informieren.

ART. 18 - Das Unternehmen nutzt ein System der Videoüberwachung, um die Sicherheit aller Gäste zu garantieren, das eigene Gut zu schützen und Delikthandlungen vorzukommen. Die aufgenommenen Bilder werden nur vom zuständigen Überwachungsdienst überprüft und können nur vom beauftragtem Personal, der Gerichtsbehörde oder Polizei konsultiert werden.

ART. 19 - Bei Nichtbeachtung dieser hier aufgelisteten Vorschriften kann der Besucher vom Aquarium verwiesen werden.

Wir möchten, dass sich unsere Gäste in unseren Hotels wie zu Hause fühlen. Aus Gründen des öffentlichen Anstands in unseren international ausgerichteten Einrichtungen sowie aus Respekt vor den Bedürfnissen aller Gäste während ihres Aufenthalts bitten wir Sie jedoch, einige einfache Regeln zu beachten, um allen ein beschwerdefreies Erlebnis zu gewährleisten!

  • Außerhalb des Wasserbereichs Blue Lagoon und in allen öffentlichen Bereichen der Hotels ist das Tragen von Strandkleidern, Shorts und T-Shirts erwünscht;
  • In den Gärten sowie den Innen- und Außenbereichen, die in unseren Hotels allen Gästen zur Verfügung stehen, ist das Fußballspielen nicht gestattet;
  • Fahrräder, Skateboards und Roller sind in den Gassen der Innengärten unserer Hotels nicht erlaubt;
  • Die Animation in unseren Hotels ist nicht mit einer vorübergehenden Kinderbetreuung vergleichbar, so dass die Anwesenheit eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten immer erforderlich ist;
  • Das Biwakieren und Picknicken ist auf den Grünflächen, den Außenbereichen und den Parkplätzen der Hotels nicht gestattet;
  • Der Verzehr von mitgebrachten Speisen oder Getränken ist in den Essbereichen unserer Hotels nicht gestattet;
  • Externe Essenslieferdienste haben keinen Zutritt zu unseren Hotels;
  • Es ist strengstens untersagt, Kleidung und Handtücher außerhalb des Zimmers aufzuhängen (z.B. an Fenstern oder auf Balkonen);
  • Das Abstellen von Wohnmobilen auf dem Hotelparkplatz ist nur bei Aufenthalten in unseren Hotels erlaubt;
  • Ruhestörung und Lärm von Seiten unserer Gäste ist von 23:00 Uhr bis 8:00 Uhr morgens verboten;
  • Haustiere sind nicht erlaubt, mit Ausnahme von Hunden mit einem Gewicht von bis zu 30 kg (1 Hund pro Zimmer), die beim Check-in ordnungsgemäß registriert werden und für die eine Hundesteuer zu entrichten ist;
  • Ordnungsgemäß registrierte Hunde haben keinen Zugang zu Räumlichkeiten, in denen Speisen und Getränke serviert werden;
  • Der freie Auslauf (ohne Leine und/oder andere Vorrichtungen gemäß der Verordnung des italienischen Gesundheitsministeriums vom 06.08.2013) ist Hunden, die sich in der Einrichtung aufhalten, nur im ausgewiesenen Spazierbereich erlaubt;
  • Der Zugang zum Wasserbereich Blue Lagoon ist nur den Gästen gestattet, die im Hotel übernachten;
  • Der Zugang zu den Becken der Blue Lagoon ist nur mit Badekappe erlaubt;
  • In den Gemeinschaftsbereichen und Zimmern ist das Rauchen verboten. Bitte benutzen Sie die dafür vorgesehenen Raucherbereiche;
  • Der Shuttle Hotel > Park und zurück ist ausschließlich für Hotelgäste reserviert;
  • Die Nutzung von Drohnen innerhalb des Hotelgeländes ist nicht gestattet. Etwaige Anfragen müssen der Direktion rechtzeitig zur Bewertung vorgelegt werden;
  • Die Direktion lehnt jede Verantwortung für vergessene oder unbeaufsichtigt gelassene Gegenstände in den Zimmern und/oder Gemeinschaftsräumen ab. Bei Verlust von persönlichen Gegenständen werden die Gäste gebeten, die Rezeption zu kontaktieren und an folgende Adresse zu schreiben: lost@gardalandhotel.it . oder füllen Sie das Online-Formular aus, das Sie unter www.gardaland.it/de/nuetzliche-informationen/kundenservice/hotel-kontakt-formular. Sollten die gemeldeten persönlichen Gegenstände gefunden werden, übernimmt der Gast den Versand.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Rezeption und die Direktion zur Verfügung.

ART. n°1 - Einige Attraktionen unterliegen einer Regelung, die den Zugang je nach Körpergröße, Alter, Gewicht und Gesundheitszustand einschränken kann. Die Gäste müssen immer die Vorschriften einsehen, die zum Zugang zur jeweiligen Attraktion einzuhalten sind, und den Anweisungen des Personals Folge leisten. Der Zugang zum Wasserpark ist Kindern unter 14 Jahren untersagt, wenn diese nicht von einer erwachsenen Person begleitet werden, die während der gesamten Aufenthaltsdauer die Verantwortung für sie übernimmt. Die Gäste werden aufgefordert, einen gültigen Ausweis vorzuzeigen. Erwachsene allein dürfen nicht eintreten.

ART. n° 2 - Sobald das Ticket an den Drehkreuzen entwertet wurde, kann es auf keinen Fall zurückerstattet werden (Art. 74 des ital. Präsidialdekrets 633/72); es muss aufbewahrt und im Falle einer Steuerkontrolle vorgelegt werden; es gewährt das Recht, alle Attraktionen kostenlos zu nutzen.

ART. n° 3 - Es ist erlaubt, den Wasserpark am selben Tag zu verlassen und zurückzukehren, nachdem der entsprechende Stempel angebracht wurde, der bei unseren Mitarbeitenden an den Eingangsdrehkreuzen angefordert werden muss. Ohne Stempel ist der Zugang nicht mehr gestattet.

ART.n° 4 -Innerhalb des Wasserparks ist es möglich, als Zahlungsmittel ein Armband zu nutzen, das zum Zeitpunkt des Zugangs bereitgestellt wird. Eventuelle Restguthaben können bei einem erneuten Eintritt in der gleichen Saison verbraucht werden, alternativ dazu werden sie nach Ermessen des Gastes immer bis zum Ende der Öffnungssaison des Wasserparks an der Kasse des LEGOLAND® Water Parks oder an den Informationsbüros West, Welcome und Schloss im Gardaland Park zurückerstattet.

ART. n° 5 - Es kann der Fall eintreten, in dem aufgrund von Instandhaltungsproblemen oder Strommangel eine oder mehrere Attraktionen für kurze oder längere Zeit nicht zur Verfügung stehen. Bei schlechtem Wetter oder widrigen Wetterereignissen kann der Zugang zu einigen Attraktionen aus Sicherheitsgründen verboten sein. In all diesen Fällen ist WEDER eine teilweise oder vollständige Rückerstattung des Tickets NOCH eine Validierung des Tickets für ein anderes Datum vorgesehen. Bei einem Notfall muss den Anweisungen des Personals Folge geleistet werden.

ART. n° 6 - Jeder Gast ist verpflichtet, sich vor dem Ticketkauf über eventuelle Probleme im Zusammenhang mit dem Besucherzustrom oder mit wetterbedingten oder technischen Bedingungen zu informieren, die die Nutzung der Attraktionen und/oder den allgemeinen Genuss des Wasserparks sowie der angebotenen Dienstleistungen einschränken könnten. Der Zugang wird nicht genehmigt, wenn die erlaubte Kapazität erreicht ist.

ART. n° 7 - Bei schlechtem Wetter bleibt der Wasserpark für die Öffentlichkeit geschlossen.

ART. n° 8 - Der Zugang zu den Attraktionen kann vorzeitig abgebrochen werden, um allen Personen in der Warteschlange vor der Schließzeit des Wasserparks den Zutritt zu ermöglichen.

ART. n° 9 - Es ist nicht gestattet, Rucksäcke, Taschen und/oder Wertgegenstände unbeaufsichtigt zu lassen. Diese müssen in den Schließfächern abgestellt werden. Das Unternehmen lehnt im Falle von Diebstahl oder Verlust jede Verantwortung ab.

ART. n° 10 - Glas- oder Metallbehälter, Messer, sperrige Gegenstände, alkoholische Getränke und Drogen sind im Wasserpark nicht gestattet. Außerdem ist es nicht erlaubt, mit Fahrrädern, Rollern, Skateboards, Rollschuhen usw. den Park zu betreten.

ART. n° 11 - Es ist nicht erlaubt, Kühltaschen in den Wasserpark mitzunehmen, Speisen und Getränke im Poolbereich und auf den Attraktionen zu konsumieren sowie auf den Grünflächen zu picknicken.

ART. n° 12 - Das Unternehmen nutzt Videoüberwachungssysteme ausschließlich zur Gewährleistung der Sicherheit, zum Schutz seines Vermögens und zur Verhinderung rechtswidriger Handlungen. Die Bilder werden ausschließlich vom zuständigen Personal sowie von den Justiz- oder Polizeibehörden eingesehen.

ART. n° 13 - Aus Sicherheitsgründen behält sich das Unternehmen das Recht vor, Kontrollen oder Überprüfungen anhand von Metalldetektorgeräten durchzuführen, um die Mitnahme von Gegenständen, die als gefährlich oder verboten gelten, zu verhindern.

ART. n° 14 - RAUCHEN ist im gesamten Wasserpark VERBOTEN.

ART. n° 15 - Haustiere sind nicht erlaubt.

ART. n° 16 - Im Wasserpark ist das Tragen von Badebekleidung für die Benutzung der Becken und Rutschen obligatorisch; Oben-ohne-Bekleidung ist nicht erlaubt und Kleidung im Respekt der Sensibilität sowie der Bescheidenheit, insbesondere von Minderjährigen, ist erforderlich. Die Bademeister erlauben Personen, die unangemessene Badekleidung tragen, den Zugang nicht. Kinder unter 3 Jahren müssen verpflichtend Schwimmwindeln oder geeignete Windeln tragen. Kleidung und Schuhe sind für den Zugang zum Restaurant
erforderlich.

ART. n° 17 - Es ist nicht erlaubt, auf den Bänken zu liegen sowie die Blumenbeete zu betreten oder diese für Picknicks zu nutzen, darauf zu spielen oder zu schlafen. Es ist auch strengstens verboten zu laufen, gefährliche Spiele zu spielen, auf Strukturen und Landschaften zu klettern, andere unter Wasser zu drücken, ins Wasser zu springen, kopfüber oder im Stehen sowie auf Knien zu rutschen und zu tauchen. Vor dem Betreten der Poolbereiche ist eine Dusche obligatorisch. Es ist verboten, LEGO® Steine und landschaftliche Elemente zu entfernen; das Management behält sich das Recht vor, Kontrollen durchzuführen.

ART. n° 18 - Der Zugang zu den Poolbereichen und Attraktionen ist Gästen mit Wunden, Abschürfungen, Verletzungen oder Verdacht auf Hautveränderungen, Darmerkrankungen und solchen, die Verbände oder Pflaster tragen, nicht gestattet. Die Verwendung von Videound Fotoausrüstungen sowie von Handys ist im Bereich der Schwimmbecken und auf den Attraktionen ebenfalls verboten.

ART. n° 19 - Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Öffnungskalender, die Öffnungszeiten und Tarife ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

ART. n° 20 - Kinder unter 8 Jahren müssen persönliche Schwimmhilfen tragen, die den nationalen Normen entsprechen, um Zugang zu den Poolbereichen zu erhalten. Der Wasserpark stellt denjenigen, die nicht darüber verfügen, eine begrenzte Anzahl davon zur Verfügung.

ART. n° 21 - TDer Wasserpark ist für alle Menschen mit Behinderung zugänglich. Rollstuhlfahrer benötigen die Hilfe einer Begleitperson, um vom Rollstuhl in die Poolbereiche zu gelangen. Unsere Mitarbeiter verfügen nicht über spezifische Vorbereitung und Kenntnisse.

ART. n° 22 - Im Falle einer Belästigung oder Nichteinhaltung eines oder mehrerer Artikel dieser Regelung kann der Gast dem Wasserpark und jeder Einrichtung des Gardaland Resorts verwiesen werden.

ART. n° 23 - Das Unternehmen weist jegliche Verantwortung für Unfälle oder Schäden an
Personen oder Gegenständen zurück, die auf Unvorsichtigkeit oder Nichteinhaltung der
Sicherheitsvorschriften oder Regelungen zurückzuführen sind.

  1. Das Abonnement (einschließlich der darin enthaltenen Leistungen) ist personengebunden und nicht übertragbar. Beim Eintritt in den Gardaland Park und das Gardaland SEA LIFE muss der Abonnent immer sein Abonnement und auf Verlangen einen gültigen Ausweis mit Foto vorweisen (für Kinder genügt eine Krankenversicherungskarte).
  2. Das Abonnement ist in keiner Weise kopierbar, da jedes Abonnement durch das Zutrittskontrollsystem am Eingang des Vergnügungsparks überprüft wird. Das System ist in der Lage, das einzelne Abonnement mit den Daten des Inhabers eindeutig zu erkennen und zu akzeptieren; eventuelle Kopien oder Veränderung der im Abonnement angegebenen Daten werden erkannt und durch das System gesperrt und gesetzlich verfolgt.
  3. Bewahren Sie Ihr Abonnement sorgfältig auf und vermeiden Sie Knicke, Flecken, Löcher oder Nässe, insbesondere in der Nähe des QR-Codes. Im Falle einer Finanzkontrolle müssen Sie es vorweisen.
  4. Mit Ihrem Abonnement können Sie direkt in den Park eintreten, ohne am Ticketschalter anstehen zu müssen. Beim Eintritt zum Parkplatz haben Sie Ihr Abonnement jedes Mal vorzuweisen, bzw. jedes Mal, wenn Sie den Vergnügungspark/das Aquarium besuchen. Zusätzlich zum Einlesen des Abonnements kann bei jedem Betreten des Parkplatzes oder Eintritt in den/das Park/Aquarium Ihre Identität durch die Vorlage eines gültigen Ausweises mit Foto überprüft werden.
  5. Ihr Abonnement ist an allen Öffnungstagen gültig, vom Eröffnungsdatum bis zum 03.11.2024  (Silver- und Gold-Abonnement) oder bis zum 06.01.2025  (Junior- und Platinum-Abonnement), vorbehaltlich der Einschränkungen oder Erweiterungen, die ausdrücklich für die verschiedenen Arten von Abonnements angegeben sind.
    Im Falle einer vorzeitigen Schließung des Gardaland Parks und/oder des Gardaland SEA LIFE Aquariums aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die sich unserer Kontrolle entziehen (z.B. Erfüllung behördlicher Anordnungen und Vorschriften, gesetzliche Verbote), ist keine Rückerstattung und/oder Verlängerung der Gültigkeit vorgesehen.
  6. Bei einem Notfall folgen Sie bitte den Anweisungen des Personals.
  7. Das Abonnement ist nur gültig, wenn es von dem auf ihm ausdrücklich angegebenen Inhaber verwendet wird.
  8. Das Abonnement (einschließlich der darin enthaltenen Leistungen) ist personengebunden und nicht auf eine andere Person übertragbar. Im Falle einer unrechtmäßigen oder missbräuchlichen Nutzung - z.B. Übertragung auf Dritte, auch wenn es sich um Familienmitglieder handelt - behält sich Gardaland das Recht vor, das Abonnement zurückzuziehen und dem Inhaber während der gesamten Saison den Zugang zum Park und zum Aquarium zu verweigern.
  9. Gardaland behält sich außerdem das Recht vor, dem Inhaber das Abonnement zu entziehen, sollte sich dieser innerhalb der Einrichtungen von Gardaland unangemessen, belästigend oder gefährlich verhalten. Gardaland behält sich unbeschadet der vorherigen Bestimmungen das uneingeschränkte Recht vor, nach eigenem Ermessen den Zugang zum Park und zum Aquarium für nachfolgende Saisons zu verweigern und es somit Personen nicht zu ermöglichen, erneut ein Abonnement abzuschließen, sollten diese betrügerisches Verhalten zum Schaden von Gardaland oder gefährliches Verhalten gezeigt oder zu zeigen versucht haben, das nicht mit den Park- und/oder Sea-Life-Regeln übereinstimmt.
  10. Bei Diebstahl oder Verlust kann der Inhaber des Abonnements die Ausstellung eines neuen Abonnements mit dem Formular „Erklärung anstelle der öffentlichen Beweisurkunde nach Art. 47 des Dekrets Nr. 445 des Präsidenten der Republik vom 28. Dezember 2000“ zum Preis von 20,00 € die Ausgabe eines neuen Ausweises beantragen.
  11. Wir erinnern Sie daran, uns immer unverzüglich über den Verlust und/oder Diebstahl Ihres Abonnements zu informieren, indem Sie uns an infobox@gardaland.it schreiben.
  12. Der Besitz des Abonnements garantiert nicht zum Eintritt in den Gardaland Park und/oder das Gardaland SEA LIFE. Die Leitung von Gardaland behält sich das Recht vor, den Eintritt aus irgendeinem in der Verordnung des Parks und des Aquariums vorgesehenen Grund nicht zu gewähren, einschließlich dem Erreichen der maximalen Kapazität der einzelnen Anlagen.
  13. Alle während der Saison hinzugefügten Veranstaltungen können die Erhebung einer zusätzlichen Gebühr erfordern.
  14. Sofern nicht anders angegeben, ist das Abonnement nicht mit einer anderen laufenden Aktion kombinierbar.
  15. Das Abonnement kann nur an den Öffnungstagen von Gardaland Park und Gardaland SEA LIFE genutzt werden, die auf der Website www.gardaland.it eingesehen werden können.
  16. Die Öffnungszeiten von Gardaland Park und Gardaland SEA LIFE können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
  17. Gardaland behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit der in den Vorteilen enthaltenen Leistungen aus Wartungs-, Sicherheits- und/oder anderen betrieblichen Gründen zu ändern.
  18. In Bezug auf die Nutzung des Vorteils „Schnellzugang“ informiert Gardaland, dass die Nutzung der GARDALAND EXPRESS-App, die online in den Apple- und Android-Stores heruntergeladen werden kann, unbedingt erforderlich ist; der Link zum Download ist auch im Banner der offiziellen App von Gardaland zu finden.
  19. Um den Vorteil des „Schnellzugangs“ in Anspruch nehmen zu können, müssen „Platinum“- und/oder „Gold“-Abonnenten auf die GARDALAND EXPRESS-Anwendung zugreifen, um die fünf Attraktionen auszuwählen, die sie mit dem oben genannten Vorteil besuchen möchten, und zwar in Übereinstimmung mit den für jede erworbene Dauerkartenart vorgesehenen Beschränkungen und Zeitrahmen; weitere Informationen finden Sie in die Verordnung über die SCHNELLZUGÄNGE - GARDALAND EXPRESS/SINGLE RIDE.

    Sobald die Auswahl der Attraktionen bestätigt wurde, kann sie nicht mehr geändert werden, es sei denn, es handelt sich um außergewöhnliche Fälle, die zuvor überprüft und mit der Parkleitung vereinbart wurden, und gegen Zahlung von 10,00 € für jeden bereits erfolgten Zutritt zur falsch ausgewählten Attraktion. Für „Premium“-Abonnements kann die Änderung der Auswahl der Attraktionen erst nach dem 03.11.2024 ohne zusätzliche Kosten erfolgen.

 

  1. Die Mitgliedschaft (einschließlich der darin enthaltenen Leistungen) ist personengebunden und nicht übertragbar. Beim Eintritt in den Gardaland Park und das Gardaland SEA LIFE muss der Begünstigte immer seine Mitgliedschaft und auf Verlangen einen gültigen Ausweis mit Foto vorweisen (für Kinder genügt eine Krankenversicherungskarte).
  2. Der Mitgliedsausweis ist in keiner Weise kopierbar, da jeder Ausweis durch das Zutrittskontrollsystem am Eingang des Vergnügungsparks überprüft wird. Das System ist in der Lage, den jeweiligen Mitgliedsausweis mit den Daten des Inhabers eindeutig zu erkennen und zu akzeptieren; eventuelle Kopien oder Veränderung der angegebenen Daten werden erkannt, gesperrt und gesetzlich verfolgt.
  3. Bewahren Sie Ihren Mitgliedsausweis sorgfältig auf und vermeiden Sie Knicke, Flecken, Löcher oder Nässe, insbesondere in der Nähe des QR-Codes. Im Falle einer Finanzkontrolle müssen Sie ihn vorweisen.
  4. Mit Ihrer Mitgliedschaft haben Sie direkten Zugang zum Park, ohne den Umweg über die Ticketschalter. Bei der Zufahrt zum Parkplatz müssen Sie Ihre Mitgliedschaft jedes Mal vorweisen, gleiches gilt für jeden Besuch im Vergnügungspark/Aquarium. Zusätzlich zum Einlesen des Mitgliedsausweises kann bei jeder Zufahrt zu dem Parkplatz oder bei jedem Eintritt in den/das Park/Aquarium Ihre Identität durch die Vorlage eines gültigen Ausweises mit Foto überprüft werden.
  5. Während der Gültigkeitsdauer der Mitgliedschaft hat der Begünstigte unter Voraussetzung der Einhaltung der in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen und Limitationen Zugang zu den Parks. Im Falle einer vorzeitigen Schließung des Gardaland Parks und/oder des Gardaland SEA LIFE Aquariums aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die sich unserer Kontrolle entziehen (z.B. Erfüllung behördlicher Anordnungen und Vorschriften, gesetzliche Verbote), ist keine Rückerstattung und/oder Verlängerung der Gültigkeit vorgesehen.
  6. Um die gewährten Rabatte und Vergünstigungen nutzen zu können, ist es erforderlich, die Mitgliedschaft an den jeweiligen Verkaufsstellen vorzuweisen, bevor der Kassenbon ausgestellt wird.
  7. Um einen Hotelaufenthalt in den Hotels von Gardaland zu buchen, kann eine Ermäßigung auf den Zimmerpreis für Inhaber eines Mitgliedsausweises nur und ausschließlich durch die Buchung über den entsprechenden Link auf der dafür vorgesehenen Plattform geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass diese Ermäßigung nicht mit anderen, zum Zeitpunkt der Buchung bereits laufenden Aktionen kombiniert werden kann.
  8. Bei einem Notfall folgen Sie bitte den Anweisungen des Personals.
  9. Der Mitgliedsausweis ist nur dann gültig, wenn er von dem ausdrücklich darauf angegebenen Inhaber verwendet wird.
  10. Die Mitgliedschaft (einschließlich der darin enthaltenen Vorteile) ist personenbezogen und nicht auf andere Personen übertragbar. Im Falle einer unrechtmäßigen oder missbräuchlichen Nutzung – z.B. Übertragung auf Dritte, auch wenn es sich um Familienmitglieder handelt – behält sich Gardaland das Recht vor, den Mitgliedsausweis zurückzuziehen und dem Inhaber den Zugang zum Park und zum Aquarium zu verweigern.
  11. Gardaland hat das Recht zur Stilllegung des Mitgliedsausweises, wenn er von einer Person verwendet wird, die nicht als der begünstigte Inhaber registriert ist, auch wenn eine solche Verwendung vom Käufer und/oder Begünstigten vorübergehend und unentgeltlich gestattet wurde. Es versteht sich, dass in diesem Fall der Käufer keinen Anspruch auf Rückerstattung und/oder Aussetzung der monatlichen Zahlung hat. Es liegt in der Verantwortung jedes Begünstigten, sicherzustellen, dass der Mitgliedsausweis an einem sicheren und für Dritte nicht zugänglichen Ort aufbewahrt wird.
  12. Nichtgebrauch, Diebstahl, Verlust oder andere Probleme, für die Gardaland keine Verantwortung trägt, berechtigen keinen Anspruch auf Rückerstattung und/oder Ausstellung eines Duplikats. Falls der Inhaber den Mitgliedsausweis vergessen hat, kann er eine lesbare Fotokopie/Foto davon auf seinem Handy vorzeigen. Falls der Inhaber nicht über die oben genannten Zugangsdaten verfügt, kann er den Park und das Aquarium mit einer Tageskarte zum Preis von je 10 € betreten. Die gezahlte Tageskarte wird nicht erstattet. In keinem dieser Fälle kann der Begünstigte die Vorteile seiner Mitgliedschaft nutzen.
  13. Bei Diebstahl oder Verlust kann der Inhaber des Mitgliedsausweises mit dem Formular „Erklärung anstelle der öffentlichen Beweisurkunde nach Art. 47 des Dekrets Nr. 445 des Präsidenten der Republik vom 28. Dezember 2000“ zum Preis von 20,00 € die Ausgabe eines neuen Ausweises beantragen.
  14. Bitte denken Sie daran, uns den Verlust und/oder den Diebstahl Ihres Mitgliedsausweises immer unverzüglich anhand einer Email an infobox@gardaland.it zu melden.
  15. Inhaber eines Mitgliedsausweises zu sein bedeutet nicht, garantiert Zutritt zum Gardaland Park und/oder das Gardaland SEA LIFE zu haben. Die Leitung von Gardaland behält sich das Recht vor, den Eintritt aus irgendeinem in der Verordnung des Parks und des Aquariums vorgesehenen Grund nicht zu gewähren, einschließlich dem Erreichen der maximalen Kapazität der einzelnen Anlagen.
  16. Alle während der Saison hinzugefügten Veranstaltungen können die Erhebung einer zusätzlichen Gebühr erfordern.
  17. Sofern nicht anders angegeben, ist die Mitgliedschaft nicht mit einer anderen laufenden Aktion kombinierbar.
  18. Die Mitgliedschaft kann nur an den Öffnungstagen von Gardaland Park, Gardaland SEA LIFE und der Hotelanlagen des Gardaland Resorts genutzt werden; die Öffnungszeiten können auf der Website www.gardaland.it eingesehen werden.
  19. Die Öffnungszeiten von Gardaland Park und Gardaland SEA LIFE sowie die Öffnungstage der Hotels im Gardaland Resort können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
  20. Gardaland behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit der in den Vorteilen enthaltenen Leistungen aus Wartungs-, Sicherheits- und/oder anderen betrieblichen Gründen zu ändern.
  21. In Bezug auf die Nutzung des Vorteils „Schnellzugang“ informiert Gardaland, dass die Nutzung der GARDALAND EXPRESS-App, die online in den Apple- und Android-Stores heruntergeladen werden kann, unbedingt erforderlich ist; der Link zum Download ist auch im Banner der offiziellen App von Gardaland zu finden.
  22. Kunden, die Mitglied sind, müssen auf die GARDALAND EXPRESS-Anwendung zugreifen, um fünf Attraktionen auszuwählen, auf die sie mit dem vorhergesagten Vorteil für die gesamte Saison zugreifen möchten. 

    Der Zugang zu jeder ausgewählten Attraktion ist über den „Gardaland Express-ZEITSPARWEG“ bis zu dreimal täglich möglich.

    Sobald die Auswahl der Attraktionen bestätigt wurde, kann sie während der laufenden Saison nicht mehr geändert werden, es sei denn, es handelt sich um außergewöhnliche Fälle, die zuvor überprüft und mit der Parkleitung vereinbart wurden, und gegen Zahlung von 10,00 € für jeden bereits erfolgten Zutritt zur falsch ausgewählten Attraktion. Änderungen bei der Auswahl der Attraktionen können nur am Ende der Monate November und Januar eines jeden Jahres ohne zusätzliche Kosten vorgenommen werden.

    Weitere Informationen finden Sie in die Verordnung über die SCHNELLZUGÄNGE - GARDALAND EXPRESS/SINGLE RIDE

 

  1. Mit dem Gardaland Express/Single Ride, im Folgenden auch „Schnellzugang“ genannt, (zusätzlich zur regulären Eintrittskarte für den Vergnügungspark) haben Sie Zugang zu den Attraktionen des Gardaland Parks und können die Wartezeit in der Warteschlange begrenzen.
  2. Der Gardaland Express/Single Ride ist nur am Tag des Kaufs gültig, sofern nicht anders angegeben, oder im Falle eines Gardaland Express/Single Ride „mit offenem Datum“ oder im Falle eines Benefits, der mit bestimmten Arten von Abonnements/Gardaland Club verbunden ist.
  3. Der Schnellzugang ist streng persönlich, nicht übertragbar, nicht verkäuflich oder erstattungsfähig und kann nach dem Kauf nicht mehr geändert werden.
  4. Es kann vorkommen, dass aufgrund von Wartung, Stromausfall, besonders ungünstigen Wetterbedingungen oder betrieblichen Gründen eine oder mehrere Attraktionen nicht verfügbar sind. In all diesen Fällen gibt es keine Rückerstattungen und/oder Verlängerungen der Gültigkeit des gekauften Schnellzugangs.
  5. Im Falle einer unregelmäßigen oder betrügerischen Nutzung und nach eigenem Ermessen behält sich Gardaland das Recht vor, den erworbenen Gardaland Express/Single Ride zu stornieren und dem Inhaber desselben die Möglichkeit zu verweigern, ihn für den Zugang zu den Attraktionen zu verwenden, indem die Wartezeit  begrenzt wird. In all diesen Fällen gibt es keine Rückerstattung.
  6. Die Nichtbenutzung, der Diebstahl, der mögliche Verlust oder die Verschlechterung des gekauften Schnellzugangs oder andere Probleme, die außerhalb der Verantwortung von Gardaland liegen, berechtigen nicht zu einer Rückerstattung und/oder zur Ausstellung eines Duplikats.
  7. Der Schnellzugang kann nur an den Öffnungstagen des Gardaland Parks auf der Website www.gardaland.it genutzt werden und kann auch online an den speziellen Ticketschaltern und an den Gardaland Express Points (mittelalterliche, Mammut-, West-, Jumanji - the Adventure-Bereich) erworben werden. Die tägliche Verfügbarkeit ist begrenzt.
  8. Für die Nutzung des Schnellzugangs ist die Verwendung der Anwendung „Gardaland Express“, die im Apple Store und im Google Play Store heruntergeladen werden kann, unbedingt erforderlich. Der Link zu den Stores zum Herunterladen der Anwendung befindet sich auch in der offiziellen App von Gardaland . Es liegt in der Verantwortung des Käufers, die Kompatibilität seines Geräts mit der Anwendung zu überprüfen.
  9. Kunden mit einem „Platinum“ -Abonnement sowie Inhaber der Gardaland Club Membership und/oder der Gardaland Club Membership Plus, die ab dem 22.11.2023 unterzeichnet wurden, müssen auf die Gardaland Express-Anwendung zugreifen, um die fünf Attraktionen ihrer Wahl auszuwählen, die sie während der gesamten Saison mit dem Schnellzugang betreten können. Sobald die Auswahl der Attraktionen bestätigt wurde, kann diese nicht mehr geändert werden. Der Zugang zu jeder ausgewählten Attraktion ist über den „Gardaland Express-ZEITSPARWEG“ bis zu dreimal täglich möglich.
  10. Kunden mit einem „Gold“ -Abonnement müssen auf die Gardaland Express-Anwendung zugreifen, um die Attraktionen ihrer Wahl auszuwählen, auf die Sie mit den fünf individuellen Schnellzugängen zugreifen können, die jeweils einmal während der gesamten Saison verwendet werden. Sobald die Auswahl der Attraktionen bestätigt wurde, kann diese nicht mehr geändert werden. Die fünf individuellen Schnellzugänge können eventuell alle an einem einzigen Tag genutzt werden, jedoch nicht mehr als dreimal in derselben Attraktion. Der Zugang zu jeder ausgewählten Attraktion ist über den „Gardaland Express-ZEITSPARWEG“ möglich.
  11. Die Auswahl der Attraktionen, wie in den Punkten 9 und 10 vorgesehen, kann nicht nachträglich geändert werden, es sei denn, es handelt sich um außergewöhnliche Fälle, die zuvor überprüft und mit der Parkleitung vereinbart wurden, und gegen Zahlung von 10,00 € für jeden bereits erfolgten Zutritt zur falsch ausgewählten Attraktion.
  12. Unabhängig vom vorteilhaften Ticket „Schnellzugang“, das man besitzt, mit Ausnahme der Inhaber der Club Membership und Club Membership Plus, die vor dem 22.11.2023 unterzeichnet wurden, wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung derselben an den verschiedenen Attraktionen von der Verfügbarkeit der bestehenden Reservierungen auf dem „Gardaland Express-ZEITSPARWEG“ abhängt, um einen stets optimalen Service für die Kunden zu gewährleisten.
  13. Bei Problemen, Informationen und/oder Hilfebedürfnissen wenden Sie sich im Gardaland Park an die speziellen Ticketschalter und die Gardaland Express Points (mittelalterliche, Mammut-, West-, Jumanji - the Adventure-Bereich) oder schreiben Sie an infobox@gardaland.it.

 

 

 

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